GEMA

Die GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte - erhebt für Konzerte eine Abgabe zwecks Weiterleitung an Komponisten/Songwriter.

GEMA

Die GEMA ist für viele Veranstalter gleichermaßen ein „rotes Tuch”. Bei näherem Hinsehen stellt man fest, dass die GEMA eine wichtige Funktion erfüllt. Ohne die von der GEMA eingesammelten Tantiemen könnten viele Komponisten und Songwriter nicht über die Runden kommen.

Allerdings ist es äusserst wichtig, dass Veranstaltungen im Vorhinein angemeldet und unter Angabe der dargebotenen eigenen und fremden Musiktitel abgerechnet werden, damit die Kreativen die zustehende faire Vergütung erhalten

Zwar sind wir derzeit (noch) keine GEMA Mitglieder, dennoch ist es für uns selbstverständlich, dass seitens der Veranstalter die GEMA Pflichten erfüllt werden, weil wir neben gemafreier traditioneller Musik auch Songs von befreundeten Musikern spielen.

Daher stellen wir selbstverständlich zwecks Weiterleitung an die GEMA die sogenannten  Musikfolgen-Formulare bereit. 

Sofern die Location relativ klein ist und wenig Publikum kommt, weisen wir ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, von der „Mißverhältnisklausel” Gebrauch zu machen. Dies bedeutet, dass man nur die sehr viel geringere GEMA Gebühr entsprechend den tatsächlich erzielten Einnahmen entrichten muss.

Bei rein privaten Veranstaltungen fällt selbstverständlich keine GEMA an.