Künstlersozialversicherung
Wir sind derzeit (noch) keine Mitglieder der Künstlersozialversicherung.
Dennoch weisen wir darauf hin, dass auf Seiten des Veranstalters eine Verpflichtung besteht, die Künstler-Sozialversicherungsabgabe in Höhe von 5,0% (2024) zu entrichten.
Aus dieser Abgabe erhalten Künstler eine Ermässigung ihres Kranken- und Pflegekassen- und Rentenversicherungsbeitrages.