Künstlersozialversicherung

Wir sind derzeit (noch) keine Mitglieder der Künstlersozialversicherung.

Dennoch weisen wir darauf hin, dass auf Seiten des Veranstalters eine Verpflichtung besteht, die Künstler-Sozialversicherungsabgabe in Höhe von 5,0% (2024) zu entrichten.

Aus dieser Abgabe erhalten Künstler eine Ermässigung ihres Kranken- und Pflegekassen- und Rentenversicherungsbeitrages.